Außenansicht mit See – Kloster Wald – Gymnasium – Intenat – Lehrwerkstätten
Menü
24.03.2020

Information zur Erstattung von Monatskarten


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir Sie in der vergangenen Woche darüber informiert hatten, dass der Busverkehr im Landkreis Sigmaringen bis mindestens zum Ende der Osterferien auf Ferienfahrplan umgestellt wird, möchten wir Sie heute noch einmal auf die Rückgabemöglichkeit von nicht benötigten Fahrkarten hinweisen.

1. Für Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren" (Schule oder Schülerlistencenter) gilt folgende Rückgaberegelung:

· Schülermonatskarten/Eigenanteile für den Monat März können nicht erstattet werden.
· Schülermonatskarten/Eigenanteile für den Monat April können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. März, ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. beim zuständigen Schülerlistencenter RAB Ulm/Reisch GmbH Mengen) zurückgegeben werden. Eine Berechnung der Fahrtkosten/des Eigenanteils entfällt in diesen Fällen.

2. Für das Abo 25 gilt, dass einzelne Abo-25-Monatsabschnitte nicht zurückgegeben werden können, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit zwölf Monate gebunden sind.

Um entsprechenden Kenntnisnahme sowie Benachrichtigung der in Ihrer Trägerschaft stehenden Schulen wird gebeten. Parallel hierzu erfolgt mit gleichlautendem Inhalt eine Pressemitteilung seitens des Verkehrsverbundes naldo als Info für alle Fahrgäste und Schüler.

Unter der Voraussetzung, dass die Schulen auch nach den Osterferien geschlossen bleiben müssen, werden wir Sie über die weitere Entwicklung des ÖPNV-Angebots sowie entsprechenden Rückgabemöglichkeiten bei den Fahrkarten auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichem Gruß

Jürgen Kern
Landkreis Sigmaringen

zurück
Schulstiftung der Erzdiözese Freiburg